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Pater Slavko Barbarić: Initiative zur Eröffnung eines Selig- und Heiligsprechungsverfahrens


UPDATE: 1.008 weitere Unterschriften an Medjugorje übergeben

Wir freuen uns sehr, dass wir am 25. November 2022 insgesamt weitere 1.008 Unterschriften an P. Jozo Grbeš für die franziskanische Provinz der Herzegowina übergeben konnten.

1.008 weitere Personen haben Ihren Wunsch für die Seligsprechung von P. Slavko geäußert (Stand: 15.11.2022). Damit konnten wir insgesamt bereits 3.042 Unterschriften für P. Slavko übergeben.

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Wir hoffen natürlich, dass Sie auch weiterhin nicht mit Ihrer Unterschrift zögern. Alle Unterschriften, die uns künftig zugehen, werden wir selbstverständlich weiterhin an die Provinz übergeben.

2.034 Unterschriften an Medjugorje übergeben

Wir freuen uns sehr, dass wir am 20. Dezember 2021 insgesamt 2.034 Unterschriften an P. Miljenko Steko für die franziskanische Provinz der Herzegowina übergeben konnten.

2.034 Personen haben bisher Ihren Wunsch für die Seligsprechung von P. Slavko geäußert, davon 1689 online und 345 per Post/ Fax (Stand: 15.12.2021).

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Wir hoffen natürlich, dass Sie auch weiterhin nicht mit Ihrer Unterschrift zögern. Alle Unterschriften, die uns künftig zugehen, werden wir im Laufe des nächsten Jahres an die Provinz übergeben.

Geben Sie Ihre Stimme für Pater Slavko

In den letzten Monaten haben wir uns viel mit P. Slavko Barbarić beschäftigt. Seine Geradlinigkeit, sein sich verzehren im Dienste am Nächsten, sein priesterliches Wirken sind uns Vorbild und Ermutigung.

Wir glauben, dass Er am Throne Gottes nicht ausruht, sondern gerne Fürsprache für uns hält. In unseren Herzen ist der Wunsch entstanden, dass Er auch offiziell in der Kirche als Fürsprecher angerufen werden darf. Es ist üblich, dass die Initiative für ein Prüfungsverfahren zur Selig- und Heiligsprechung vom Volk ausgeht. Diesen Weg möchten wir nun beginnen.

In den kommenden Wochen und Monaten werden immer wieder Inhalte folgen. Schauen Sie gerne wieder vorbei!

Vorgaben der Katholischen Kirche zu einem Seligsprechungsverfahren

Das Seligsprechungsverfahren ist ein systematisiertes Vorgehen mit dem Ziel, die umfassende Wahrheit über den/die herauszufinden, der/die im Rufe der Heiligkeit steht. Menschen, die im Vordergrund Großartiges leisten, können daneben Schlechtes und Verwerfliches tun, was dazu führt als Vorbild nicht geeignet zu sein. Um solchen Fehlern entgegenzuwirken, gibt es das Seligsprechungsverfahren, das sich in nahezu 1000 Jahren entwickelt und bewährt hat. Das Verfahren hat vier Stufen:

1. Vorbereitende Maßnahmen

Die verschiedenen Schritte in der vorbereitenden Phase zur Einleitung des Seligsprechungsverfahrens sind dadurch gekennzeichnet, dass der Ruf der Heiligkeit dokumentiert wird. Es braucht Menschen mit der Überzeugung, dass ein Mann oder eine Frau heiligmäßig gelebt haben oder mit ihrem Leben für ihren Glauben und die Kirche eingestanden sind. Erste Ansprechperson ist der Diözesanbischof oder der Ordensobere, die zunächst prüfen müssen, ob das, was verschiedene Leute sagen, zutrifft, der dann einen „offiziellen Sprecher“ für dieses Anliegen ernennt, den Postulator. Dem Postulator obliegt eine erste Sammlung von Unterlagen, aufgrund derer ein Verfahren begonnen werden kann. Bevor ein Bischof oder ein Ordensobere das eigentliche Seligsprechungsverfahren beginnen kann, muss er bei seinem Beratungskollegium, bei den Mitgliedern der Bischofskonferenz und bei der Heiligsprechungskongregation in Rom das Einverständnis zur Durchführung des Verfahrens einholen.

2. Beweisaufnahme in der Diözese

Es beginnt dann die Phase der Beweisaufnahme in der Diözese mit einer festlichen öffentlichen Sitzung, durch die der eigentliche und offizielle Seligsprechungsprozess anfängt. Der Diözesanbischof ernennt die für das Verfahren notwendigen Personen. Es sind dies: sein Beauftragter, der Kirchenanwalt, die Sachverständigen und die Notare. Mit dieser öffentlichen Sitzung ist es erlaubt, den/die Kandidaten/in für die Seligsprechung als Diener oder Dienerin Gottes zu bezeichnen. In der Beweisaufnahme werden – soweit möglich – unter Führung des Beauftragten die Zeitzeugen befragt und es werden alle für das Verfahren relevanten schriftlichen Unterlagen gesammelt und systematisiert. Der Kirchenanwalt überwacht, dass die Verfahrensordnung eingehalten wird und dass nicht einseitig oder manipulativ vorgegangen wird. In Gutachten müssen Sachverständige aus dem Bereich der Geschichte und der Theologie auf universitärem Niveau und akademischer Redlichkeit beurteilen, ob das vorliegende Beweismaterial in sich stimmig ist und auf allfällige Widersprüchlichkeiten hinweisen. Der Notar ist der Sekretär des Verfahrens; ihm obliegen die ordnungsgemäße Sammlung der Akten und die Bestätigung, dass alle Unterlagen echt sind.

Wenn die Akten vollständig sind, werden sie veröffentlicht. Alle, die irgendein Interesse an diesem Verfahren haben und daran teilnehmen, dürfen die Akten einsehen. Wenn weder der Kirchenanwalt noch der Postulator neue Beweise anfordern, kann die öffentliche Schlusssitzung anberaumt werden, bei der öffentlich festgestellt wird, dass das Verfahren nach bestem Wissen und Gewissen und vorschriftsgemäß durchgeführt wurde. Die Unterlagen werden dann auf «sicherem Weg» nach Rom an die Heiligsprechungskongregation gebracht.

3. Entscheidungsfindung in der Kongregation

Damit beginnt die dritte Stufe des Verfahrens: die Phase der Entscheidungsfindung in der Kongregation. Dafür braucht es wiederum einen Postulator, der, um das Verfahren gut betreuen zu können, in Rom wohnen muss. Der Postulator ist in diesem Stadium des Verfahrens der Ansprechpartner für die Diözese wie auch für die Kongregation. Der Postulator sowie die Mitarbeiter an der Kongregation erarbeiten ein Summarium, das aus dem meist reichhaltigen Aktenmaterial erstellt wird. Vorher müssen noch viele Unterlagen in eine an der Kongregation gut bekannten Sprache übersetzt werden. Dieses Summarium wird dann mindestens acht Sachverständigen vorgelegt. Sie legen in ihren Gutachten dar, ob aufgrund der vorliegenden Akten das Tugendleben oder das Martyrium nachgewiesen werden kann. Das Summarium und die Sachverständigengutachten sind die Grundlage für die Entscheidung der Kardinäle und Bischöfe, welche zu Beratern der Kongregation ernannt wurden.

4. "Ja" des Papstes, öffentliche Erklärung und Feier

Nach dieser Entscheidung informiert der Leiter der Heiligsprechungskongregation (Präfekt) die Empfehlung der Kardinäle und Bischöfe dem Papst vor. Wenn der Papst zur Auffassung gelangt, dass es förderlich ist, den/die Diener/in Gottes selig zu sprechen, wird dies durch die Kongregation verlautbart. Anlässlich eines Festgottesdienstes wird dann die betreffende Person zu der Ehre der Altäre erhoben, d. h., dass ab diesem Zeitpunkt eine öffentliche Verehrung des Seligen/der Seligen erlaubt und erwünscht ist. Gottesdiensträume können ab diesem Zeitpunkt auf seinen/ihren Namen hin geweiht werden und sein/ihr Glaubensbeispiel soll allen Menschen bekannt gemacht werden, denen es im eigenen Leben helfen kann.

Warum wir Wunder brauchen

Bei Personen, die aufgrund ihrer, von Christus geprägten, Lebensführung und deren positive Ausstrahlung selig gesprochen werden sollen, bedarf es den Nachweis eines Wunders (z. B. nicht erklärbare Heilung).
Diskussionen und das Hinterfragen von Wundern gab es zu allen Zeiten. Es gibt eine unübersehbare Menge an ernstzunehmenden theologischen Auseinandersetzungen und Streitschriften (vgl. Lexikon für Theologie und Kirche, Stichwort Wunder). Für Helmut Thielike (Thielicke, Helmut: Das Wunder, in: ders.: Theologie der Anfechtung, Tübingen 1949, 94-134) ist ein Wunder die „Durchbrechung der Weltgesetzlichkeit“, wobei er die Weltgesetzlichkeit nicht nur in den Naturwissenschaften begründet sieht sondern auch in der Macht der Sünde und der Dynamik des Bösen. Positiv ausgedrückt sind Wunder heilsstiftende Ereignisse. In diesem Sinn dürfen wir auch die Definition des Thomas von Aquin verstehen, der das Wunder als Geschehen sieht, das Gott außerhalb der Naturordnung bewirkt. Für ihn gehört es zur Allmacht Gottes, dass er direkt zum Heil des Menschen wirken kann, auch unabhängig von den Gesetzen der Schöpfung und den innerweltlichen Vorgängen. Die Fragen, die im Verfahren zum Nachweis eines Wunders behandelt werden, sind höchst komplex und tangieren stets philosophische und theologische Fragen, fast immer auch medizinische, die kaum „massentauglich“, „mediengerecht“ und für Multiplikatoren wie z. B. Journalisten gut verständlich dargestellt werden können. Darin liegt sicherlich eine Schwierigkeit, die viele mit dem Nachweis von Wundern haben.

Bei Personen, die um ihres Glaubens und ihrer Treue zu Christus und zur Kirche willen das Leben eingesetzt haben, benötigt es für die Seligsprechung keinen Beweis eines Wunders. Für eine Heiligsprechung (also weltweite Verehrung) ist auch bei einem/r Märtyrer/in der Nachweis notwendig, dass auf seine/ihre Fürsprache ein Wunder geschehen ist.

Selig oder heilig?

Zwischen Seligen und Heiligen gibt es keinen qualitativen Unterschied was das Martyrium oder das Tugendleben betrifft. Der Unterschied liegt allein in der Verehrung. Selige werden in bestimmten Gebieten wie Sprachräumen oder Diözesen verehrt, Heilige hingegen weltweit.

Seit etwa 300 Jahren hat sich die Praxis durchgesetzt, dass vor einem Heiligsprechungsverfahren zuerst eine Seligsprechung ausgesprochen wird. Für eine Heiligsprechung ist in jedem Fall der Nachweis eines Wunders notwendig, auch bei einem Märtyrer. Ist im Rahmen eines Heiligsprechungsverfahrens der Nachweis eines Wunders gelungen, ist diese Tatsache als „allerhöchste Bestätigung“ zu bewerten, dass der/die Verehrte in himmlischer Gemeinschaft mit Gott lebt. Somit erhält die Verehrung des/der Heiligen einen definitiven und von Gott bestätigten Charakter.

Quelle: Katholische Kirche Vorarlberg, Österreich - Veronika Fehle am 21.06.2011, Pressebüro